• Räuchereien, Trockner, Bunker, Schuppen, Schuppen für Maschinen und Fahrzeuge, Lebensmittellager und Räumlichkeiten.
bestimmt für die Fütterung von Vieh, Gewächshäusern, Baumschulen usw.
• Der Abstand zwischen einem Wohngebäude und einem landwirtschaftlichen Gebäude beträgt mindestens 15 m.
• Die gegenseitigen Abstände der oben genannten landwirtschaftlichen Objekte hängen von der räumlichen Organisation des landwirtschaftlichen Hofes ab.
• Es ist möglich, Gebäude aus Strohballen zu bauen, was niedrige Baukosten gewährleistet,
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.